Widerruf
Information zur - Widerrufsbelehrung wieder eine EU-Neuerung zur Bürokratie-Erweiterung
Ab dem 13. Juni 2014 gilt das "Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie".
Das heißt Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen (zB. über Telefon oder E-Mail ) und bei Fernabsatzverträgen, also Verträge die im Internet (Online-Handel) abgeschlossen werden, ein sogenanntes Widerrufsrecht.
Über dieses Recht muss der Unternehmer den Kunden/Verbraucher zwingend informieren.
Der Unternehmer muss dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung vor Vertragsabschluss in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung stellen.
Weiterlesen auf Immowelt oder über unsere Homepage www.gehmacher.de
Wichtiges zusammengefasst:
1. Unsere Maklerprovision wird erst fällig, wenn ein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
2. Das Widerrufsrecht ist vor allem für Immobilienkäufe/Verkäufe wichtig.
Gerne stehen wir Ihnen für ausführliche Erläuterung zur Verfügung und freuen uns auf Ihren Anruf..
Gehmacher Immobilien Service
Konrad Glock
Immobilienwirt
Dipl. VWA-Freiburg
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Tel. 0821-36171
Mobil 0172-8200631